Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung des Berufungsgerichts bei nicht ausreichender Frist zur Äußerung vor Erlass einer Entscheidung; Verneinung eines Behandlungsfehlers wegen Verweigerung der medizinisch gebotenen Maßnahmen durch den Patienten
Leitsatz
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen.
2. Zur Verneinung eines Behandlungsfehlers wegen Verweigerung der medizinisch gebotenen Maßnahmen durch den Patienten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:150518BVIZR287.17.0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 3316 Nr. 45 PAAAG-87553