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BGH Beschluss v. - VI ZR 287/17

Gesetze: § 280 BGB, § 823 BGB, § 224 Abs 2 ZPO, § 277 Abs 3 ZPO, § 522 Abs 2 S 2 ZPO, Art 103 Abs 1 GG

Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung des Berufungsgerichts bei nicht ausreichender Frist zur Äußerung vor Erlass einer Entscheidung; Verneinung eines Behandlungsfehlers wegen Verweigerung der medizinisch gebotenen Maßnahmen durch den Patienten

Leitsatz

1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen.

2. Zur Verneinung eines Behandlungsfehlers wegen Verweigerung der medizinisch gebotenen Maßnahmen durch den Patienten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:150518BVIZR287.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 3316 Nr. 45
PAAAG-87553

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