Verjährungshemmung durch Mahnbescheidsantrag: Auswirkungen eines Schreibversehens bezüglich des Gesamtbetrags der geltend gemachten Ansprüche
Leitsatz
Unterschreitet der im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids angegebene Gesamtbetrag der geltend gemachten Ansprüche geringfügig den in einem vorprozessualen Anspruchsschreiben genannten Gesamtbetrag, auf das ohne dessen Beifügung zur Individualisierung der Ansprüche Bezug genommen wird, ist dies unschädlich, wenn für den Antragsgegner ohne weiteres ersichtlich ist, dass es sich um ein Schreibversehen handelt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): WM 2018 S. 2052 Nr. 43 ZIP 2018 S. 2292 Nr. 47 ZAAAG-87554