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BGH Urteil v. - VII ZR 139/17

Gesetze: Art 7 Nr 1 Buchst b EUV 1215/2012, Art 25 Abs 1 S 3 Buchst c EUV 1215/2012, Art 25 Abs 2 EUV 1215/2012

Internationale Zuständigkeit: Überprüfung der Behauptung einer bestimmten Form einer Gerichtsstandsvereinbarung als Handelsbrauch

Leitsatz

Der Behauptung einer Partei, eine bestimmte Form der Gerichtsstandsvereinbarung entspreche unter Kaufleuten in dem betreffenden Geschäftszweig des internationalen Handelsverkehrs einem Handelsbrauch im Sinne des Art. 25 Abs. 1 Satz 3 Buchst. c Brüssel-Ia-VO, ist im Rahmen der von Amts wegen durchzuführenden Prüfung der internationalen Zuständigkeit grundsätzlich nachzugehen. Das Gericht ist dabei von Beweisanträgen unabhängig und kann im Wege des Freibeweises vorgehen. An die Annahme, die Beweiserhebung sei entbehrlich, weil die Behauptung willkürlich "ins Blaue hinein" erfolgt sei, sind strenge Anforderungen zu stellen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:260418UVIIZR139.17.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1281 Nr. 23
NJW 2019 S. 76 Nr. 1
RIW 2018 S. 450 Nr. 7
WM 2018 S. 1332 Nr. 28
EAAAG-87587

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