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BGH Urteil v. - V ZR 306/16

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB

Grundstückskaufvertrag: Wirksamkeit der von einer Gemeinde als Verkäufer verwendeten Klausel über die Verpflichtung des Käufers zur Abführung seines erzielten Mehrerlöses an die Gemeinde bei Weiterveräußerung des Grundstücks innerhalb von fünf Jahren

Leitsatz

1. Bei der in einem Grundstückskaufvertrag von der Gemeinde als Verkäufer verwendeten Klausel, dass der Käufer verpflichtet ist, den durch ihn erzielten Mehrerlös abzüglich der getätigten Investitionen an die Gemeinde abzuführen, wenn er das Grundstück in unbebautem Zustand innerhalb von fünf Jahren ab der Beurkundung weiterveräußert, handelt es sich um eine der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegende Preisnebenabrede.

2. Eine solche Klausel benachteiligt den Käufer nicht unangemessen, wenn die Gemeinde hieran ein anerkennenswertes, über die reine Abschöpfung eines Veräußerungsgewinns hinausgehendes Interesse hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:160318UVZR306.16.0

Fundstelle(n):
DNotZ 2019 S. 91 Nr. 2
WM 2018 S. 1763 Nr. 37
TAAAG-87757

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