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LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss v. - L 11 AL 67/16 NZB

Leitsatz

Leitsatz:

1. Für eine ordnungsgemäße Rechtsfolgenbelehrung nach § 31 SGB II ist eine konkrete Belehrung auch über den Beginn der drohenden Sperrzeit erforderlich. Es besteht kein Anlass, hinsichtlich der Belehrung über den Beginn einer Sperrzeit an eine Rechtsfolgenbelehrung nach § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 SGB III geringere Anforderungen zu stellen als an eine Rechtsfolgenbelehrung nach § 31 SGB II.

2. Wie eine derartige Belehrung zum Beginn der Sperrzeit bei einem Meldeversäumnis lauten kann, ist bereits höchstrichterlich geklärt.

Fundstelle(n):
OAAAG-87805

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