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BGH Urteil v. - III ZR 54/17

Gesetze: § 276 BGB, § 680 BGB, § 839 BGB, § 283 ZPO, Art 34 S 1 GG, Art 103 Abs 1 GG

Amtshaftung: Haftungsmaßstab bei amtspflichtwidrigem Verhalten eines zur Gefahrenabwehr handelnden Amtsträger; Recht auf schriftliche Stellungnahme zum Ergebnis der Beweisaufnahme bei einem ausschließlich mündlich erstatteten Sachverständigengutachten

Leitsatz

1. Die Haftung gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG wegen eines amtspflichtwidrigen Verhaltens eines zur Gefahrenabwehr handelnden Amtsträgers (hier: eines Feuerwehrbeamten) ist nicht entsprechend § 680 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

2. Zum Recht der Parteien auf schriftliche Stellungnahme zum Ergebnis der Beweisaufnahme, wenn diese im Wege der Einholung eines ausschließlich mündlich erstatteten Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen erfolgt (im Anschluss an , NJW 2009, 2604).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:140618UIIIZR54.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2018 S. 2723 Nr. 37
SAAAG-87886

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