Amtshaftung: Haftungsmaßstab bei amtspflichtwidrigem Verhalten eines zur Gefahrenabwehr handelnden Amtsträger; Recht auf schriftliche Stellungnahme zum Ergebnis der Beweisaufnahme bei einem ausschließlich mündlich erstatteten Sachverständigengutachten
Leitsatz
1. Die Haftung gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG wegen eines amtspflichtwidrigen Verhaltens eines zur Gefahrenabwehr handelnden Amtsträgers (hier: eines Feuerwehrbeamten) ist nicht entsprechend § 680 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Zum Recht der Parteien auf schriftliche Stellungnahme zum Ergebnis der Beweisaufnahme, wenn diese im Wege der Einholung eines ausschließlich mündlich erstatteten Gutachtens des gerichtlich bestellten Sachverständigen erfolgt (im Anschluss an , NJW 2009, 2604).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:140618UIIIZR54.17.0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 2723 Nr. 37 SAAAG-87886