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BFH Beschluss v. - X B 124/17

Gesetze: AO § 367 Abs. 2a; GG Art. 38, 76, 77; GO BT §§ 78, 81;

Formelle Verfassungsmäßigkeit des § 367 Abs. 2a AO ist geklärt

Leitsatz

NV: Die formelle Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die Teil-Einspruchsentscheidung (§ 367 Abs. 2a AO) ist durch die bereits vorliegende BFH-Rechtsprechung (Urteil vom III R 39/08, BFHE 231, 7, BStBl II 2011, 11) geklärt. Die seither eingetretenen Entwicklungen in der Rechtsprechung des BVerfG und der Literatur geben keinen Anlass, diese Frage erneut höchstrichterlich zu prüfen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.180418.XB124.17.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2018 S. 231 Nr. 8
BFH/NV 2018 S. 818 Nr. 8
LAAAG-87913

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