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BGH Urteil v. - KZR 4/16

Gesetze: § 1 GWB 2005

Zuwiderhandlung gegen das Kartellverbot: Austauschvertrag als bezweckte Wettbewerbsbeschränkung - Busverkehr im Altmarkkreis

Leitsatz

Busverkehr im Altmarkkreis

Ob ein Austauschvertrag (hier: über die Erbringung von Busverkehrsleistungen durch einen Subunternehmer des Genehmigungsinhabers) eine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, richtet sich regelmäßig nicht nach den Absichten der Vertragsparteien, sondern danach, ob die getroffenen Vereinbarungen unabhängig von ihren konkreten Auswirkungen ihrer Art nach objektiv geeignet sind, den Wettbewerb auf dem betroffenen Markt zu beeinträchtigen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:120618UKZR4.16.0

Fundstelle(n):
QAAAG-88072

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