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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 34 AS 201/15

Leitsatz

Leitsatz:

Ist bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II steuerrechtliches Kindergeld als Einkommen angerechnet worden und wird die Festsetzung von Kindergeld nachträglich aufgehoben sowie das Kindergeld zurückgefordert, so kann der Leistungsberechtigte vom SGB II-Leistungsträger keine Freistellung von dieser Rückforderung verlangen. Die §§ 102ff SGB X sind weder unmittelbar noch analog anwendbar. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Fundstelle(n):
LAAAG-88402

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