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BGH Urteil v. - VI ZR 295/17

Gesetze: § 252 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 21a EnWG, § 18 ARegV, § 19 ARegV, § 20 ARegV

Schadensersatz bei Beschädigung eines Stromkabels: Anspruch des Netzbetreibers auf entgangenen Gewinn wegen eines Qualitätselement-Schadens

Leitsatz

Ein Netzbetreiber kann Ersatz des Gewinns verlangen, der ihm entgeht, weil die Beschädigung seines Stromkabels eine Versorgungsunterbrechung verursacht, die zu einer Verschlechterung seines Qualitätselements und - in der Folge - zu einer Herabsetzung seiner von der Bundesnetzagentur festgelegten Erlösobergrenze führt ("Qualitätselement-Schaden").

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:080518UVIZR295.17.0

Fundstelle(n):
FAAAG-88443

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