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BFH Beschluss v. - XI B 117/17

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; FGO § 96 Abs. 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1;

Konkludente Vereinbarung der Unverzinslichkeit eines Darlehens; Verfahrensfehler

Leitsatz

1. NV: Einer zwischen Vertragsparteien korrespondierend praktizierten Buchhaltung kann im Einzelfall Indizwirkung hinsichtlich des Bestehens einer konkludenten Vereinbarung über die Unverzinslichkeit einer Forderung zukommen.

2. NV: Eine Überraschungsentscheidung liegt nicht vor, wenn das FG sein Urteil auf einen rechtlichen Gesichtspunkt stützt, der zumindest in der mündlichen Verhandlung angesprochen wurde.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.260418.XIB117.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 953 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2018 S. 637
QAAAG-88474

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