Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - VII B 112/17

Gesetze: AO § 174 Abs. 5 Satz 2; AO § 218 Abs. 3; AO § 360; FGO § 60;

Beiladung bei Streit über Abrechnungsbescheid

Leitsatz

NV: Die Beiladung nach § 218 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 174 Abs. 5 Satz 2 AO ist bereits dann gerechtfertigt, wenn wegen eines der in § 218 Abs. 3 Satz 1 AO genannten Verfahren die Möglichkeit einer Folgeänderung besteht und das FA die Beiladung beantragt oder veranlasst hat. Weitere Voraussetzungen müssen, da die genannten Regelungen eine Rechtsfolgenverweisung auf § 360 AO bzw. § 60 FGO enthalten, nicht erfüllt sein.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.290518.VIIB112.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 972 Nr. 9
EAAAG-88478

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank