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BFH Beschluss v. - IX B 106/17

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative,; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3;

Divergenz, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Leitsatz

NV: Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken auf der Grundlage der BFH-Entscheidung vom IX R 37/16 (BFHE 258, 490, BStBl II 2017, 1192) liegt nicht vor, wenn die Wohnung dem Steuerpflichtigen nicht als Wohnung zur Verfügung steht, sondern von einem Dritten zu Wohnzwecken genutzt wird und der Steuerpflichtige sich dort nur gelegentlich besuchsweise aufhält.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.290518.IXB106.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 951 Nr. 9
OAAAG-88479

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