Besonders schwerwiegender Fehler - Auslegung von Willenserklärungen
Leitsatz
1. NV: Die Auslegung von Willenserklärungen ist objektiv willkürlich, wenn das Gericht anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer Acht lässt, dass seine Entscheidung nicht mehr nachvollziehbar ist.
2. NV: Die Auslegung eines Vertrags darf nicht widersprüchlich sein; sie darf sich auch nicht auf widersprüchliche Annahmen stützen. Beruht das Urteil auf zwei Annahmen, die sich gegenseitig ausschließen, ist es insgesamt nicht mehr nachvollziehbar.
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:B.180518.IXB8.18.0
Fundstelle(n): AO-StB 2018 S. 276 Nr. 9 BB 2019 S. 860 Nr. 15 BFH/NV 2018 S. 960 Nr. 9 LAAAG-88480