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BGH Urteil v. - X ZR 35/16

Gesetze: § 83 Abs 1 PatG, § 116 Abs 2 Nr 1 PatG

Patentnichtigkeitssache: Erstmalige Geltendmachung der Verteidigung eines Patents in geänderter Fassung im Berufungsverfahren

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des am 20. März 1998 unter Inanspruchnahme der Priorität einer französischen Patentanmeldung vom 27. März 1997 angemeldeten und mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 867 586 (Streitpatents), das ein Scharnier für eine Tür oder ein schwenkbares Paneel betrifft.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:150218UXZR35.16.0

Fundstelle(n):
ZAAAG-88620

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