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BAG Urteil v. - 7 AZR 590/16

Gesetze: § 78 S 2 BetrVG, § 15 Abs 1 S 1 KSchG, § 103 BetrVG, § 134 BGB

Betriebsratsmitglied - Aufhebungsvertrag - Begünstigung

Leitsatz

Ein Betriebsratsmitglied wird durch einen im Zuge einer kündigungsrechtlichen Auseinandersetzung abgeschlossenen Aufhebungsvertrag in der Regel auch dann nicht unzulässigerweise begünstigt iSv. § 78 Satz 2 BetrVG, wenn der Aufhebungsvertrag besonders attraktive finanzielle oder sonstige Konditionen enthält, die einem Arbeitnehmer ohne Betriebsratsamt nicht zugestanden worden wären. Diese Begünstigung beruht regelmäßig auf dem besonderen Kündigungsschutz des Betriebsratsmitglieds nach § 15 Abs. 1 KSchG, § 103 BetrVG, der seine Rechtsposition gegenüber anderen Arbeitnehmern ohne vergleichbaren Sonderkündigungsschutz erheblich verbessert. Es kommt daher nicht darauf an, ob die in dem Aufhebungsvertrag vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls angemessen sind.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:210318.U.7AZR590.16.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1779 Nr. 31
BB 2018 S. 2173 Nr. 37
DB 2018 S. 1866 Nr. 31
DB 2018 S. 22 Nr. 13
DB 2018 S. 7 Nr. 30
DStR 2018 S. 1081 Nr. 21
NJW 2018 S. 10 Nr. 32
NJW 2018 S. 2508 Nr. 34
NJW 2018 S. 44 Nr. 15
ZIP 2018 S. 1564 Nr. 32
ZIP 2018 S. 28 Nr. 14
LAAAG-88642

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