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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 4 AS 35/18 NZB

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die öffentliche Sitzung eines Sozialgerichts umfasst den gesamten Sitzungstag mit unter Umständen mehreren mündlichen Verhandlungen, so dass die Dauer der Sitzung von der Dauer einer mündlichen Verhandlung abweichen kann.

2. Die Anwesenheit der Beteiligten ist bei Verkündung eines Urteils am Ende des Sitzungstages nicht erforderlich.

Fundstelle(n):
JAAAG-88809

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