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LSG Schleswig-Holstein Urteil v. - L 4 KA 48/15

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Mitteilung des Regelleistungsvolumens (RLV) und die Honorarabrechnung für das Quartal III/09. Im Berufungsverfahren ist der von der Beklagten vorgenommene Konvergenzabzug nicht mehr im Streit. Die Rechtmäßigkeit der Mitteilungen des RLV und der Honorierung für die Quartale II/09 sowie IV/09 bis II/2010 sind in Parallelverfahren anhängig.

Fundstelle(n):
QAAAG-88811

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