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BFH Beschluss v. - VII B 99/17

Gesetze: TabStG § 23 Abs. 1 Satz 2; AO § 71; FGO § 69 Abs. 2 und 3;

Gegenseitiger Ausschluss von Steuerschuld und Haftungsschuld

Leitsatz

1. NV: Im Haftungsrecht nach der AO gilt der Grundsatz, dass sich Steuerschuldnerschaft und Haftung gegenseitig ausschließen.

2. NV: Wer als Besitzer in Deutschland unversteuerter Zigaretten zur Entrichtung der Tabaksteuer nach § 23 Abs. 1 Satz 2 TabStG verpflichtet ist, kann für diese Steuer nicht zugleich aufgrund eines Haftungsbescheids nach § 71 AO in Anspruch genommen werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:BA.241017.VIIB99.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 933 Nr. 9
PStR 2018 S. 272 Nr. 11
OAAAG-88855

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