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BFH Beschluss v. - IX B 122/17

Gesetze: FGO § 62 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 2. Alternative; FGO § 62 Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; BGB § 2150;

Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, Divergenz, Verfahrensmangel bei fehlender Vertretungsbefugnis des Finanzamtsvertreters

Leitsatz

1. NV: Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Vermächtnis zu einem entgeltlichen oder unentgeltlichen Erwerb führt, ist geklärt.

2. NV: Der Mangel der nicht vorschriftsmäßigen Vertretung kann nur vom nichtvertretenen Beteiligten gerügt werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.290518.IXB122.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 962 Nr. 9
YAAAG-88856

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