Auslegung eines auf Pfändung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bei einer Lebensversicherungsgesellschaft gerichteten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses - Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Leitsatz
Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein auf Pfändung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bei einer Lebensversicherungsgesellschaft gerichteter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der die gepfändeten Forderungen nur abstrakt-generell ohne Bezug auf einen konkreten Versicherungsvertrag bezeichnet, ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass er lediglich uneingeschränkt pfändbare Forderungen umfasst, nicht aber solche, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht oder nur nach Maßgabe des § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO pfändbar waren.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:250118UIXZR104.17.0
Fundstelle(n): DB 2018 S. 6 Nr. 31 DStR 2018 S. 12 Nr. 37 NJW 2018 S. 2732 Nr. 37 NJW 2018 S. 9 Nr. 32 WM 2018 S. 1419 Nr. 30 IAAAG-88990