Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IX ZR 104/17

Gesetze: § 829 ZPO, § 850b Abs 1 Nr 1 ZPO, § 850b Abs 2 ZPO, § 133 BGB

Auslegung eines auf Pfändung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bei einer Lebensversicherungsgesellschaft gerichteten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses -  Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Leitsatz

Pfändung einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein auf Pfändung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bei einer Lebensversicherungsgesellschaft gerichteter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der die gepfändeten Forderungen nur abstrakt-generell ohne Bezug auf einen konkreten Versicherungsvertrag bezeichnet, ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass er lediglich uneingeschränkt pfändbare Forderungen umfasst, nicht aber solche, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht oder nur nach Maßgabe des § 850b Abs. 1 Nr. 1 ZPO pfändbar waren.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:250118UIXZR104.17.0

Fundstelle(n):
DB 2018 S. 6 Nr. 31
DStR 2018 S. 12 Nr. 37
NJW 2018 S. 2732 Nr. 37
NJW 2018 S. 9 Nr. 32
WM 2018 S. 1419 Nr. 30
IAAAG-88990

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank