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BGH Beschluss v. - II ZB 26/17

Gesetze: § 18 Abs 2 HGB, § 24 Abs 2 HGB, § 2 Abs 2 PartGG

Ausscheiden des promovierten Namensgebers einer als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehenden Partnerschaft: Fortführung des bisherigen Namens der Partnerschaft mit dem Doktortitel durch die nicht promovierten Partner

Leitsatz

Bei Ausscheiden des promovierten Namensgebers einer als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft anerkannten Partnerschaft sind die verbleibenden Partner bei Einwilligung des Ausgeschiedenen oder seiner Erben auch dann zur Fortführung des bisherigen Namens der Partnerschaft mit dem Doktortitel des Ausgeschiedenen befugt, wenn keiner von ihnen promoviert hat.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:080518BIIZB26.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 1135 Nr. 10
GmbHR 2018 S. 850 Nr. 16
ZIP 2018 S. 1494 Nr. 31
WAAAG-89081

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