Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IX ZR 80/17

Gesetze: § 242 BGB, § 675 BGB, § 33 Abs 3 TVöD-S

Rechtsanwaltsvertrag: Warn- und Hinweispflichten des Anwalts außerhalb des ihm erteilten Mandats; Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen dieser Pflichten; Hinweispflichten aus dem Arbeitsrecht bei sozialrechtlichem Mandat

Leitsatz

1. Der Rechtsanwalt ist nur dann zu Warnungen und Hinweisen außerhalb des ihm erteilten Mandats verpflichtet, wenn er die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten kannte, aus denen die dem Mandanten drohende Gefahr folgte, oder wenn diese offenkundig waren.

2. Darlegungs- und beweispflichtig für die tatsächlichen Voraussetzungen einer über das Mandat hinausgehenden Warn- und Hinweispflicht des rechtlichen Beraters ist der Mandant.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:210618UIXZR80.17.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1729 Nr. 31
DB 2018 S. 7 Nr. 31
DStRE 2018 S. 1465 Nr. 23
NJW 2018 S. 2476 Nr. 34
NJW 2018 S. 8 Nr. 32
WM 2018 S. 1988 Nr. 42
ZIP 2019 S. 521 Nr. 11
DAAAG-89151

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank