(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG - Vereinbarkeit mit EGRL 83/2004 - Verfassungsmäßigkeit)
Leitsatz
Weder die Richtlinie 2004/83/EG (juris: EGRL 83/2004) noch das Grundgesetz steht dem Ausschluss von Familienangehörigen anerkannter Flüchtlinge, die selbst nur über eine Duldung verfügen und deshalb Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (juris: AsylbLG) sind, von Leistungen nach dem SGB II entgegen.