Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Organisationsverschulden des Rechtsanwalts - Kontrolle der Eintragungen in einen elektronischen Fristenkalender - Sorgfaltspflicht - elektronisch geführte Handakte - Rechtsmittelbegründungsfrist - Überprüfung der Notierung durch Einsichtnahme
Leitsatz
1. Ein Rechtsanwalt muss für die ordnungsgemäße Organisation seines Büros die Überwachung des elektronischen Fristenkalenders durch Ausdruck der eingegebenen Einzelvorgänge oder durch Ausgabe eines Fehlerprotokolls veranlassen.
2. Ein Rechtsanwalt verletzt seine Sorgfaltspflicht, wenn er bei Einlegung des Rechtsmittels die gebotene Notierung der Rechtsmittelbegründungsfrist in der elektronisch geführten Handakte nicht durch deren Einsichtnahme überprüft.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2018:280618BB1KR5917B0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 2511 Nr. 34 UAAAG-89582