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LSG Bayern Urteil v. - L 9 EG 38/15

Leitsatz

Leitsatz:

In der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums hat das alte Abzugsmerkmal nur dann im Sinn von § 2c Abs. 3 S. 2 BEEG gegolten, wenn es in mehr als der Hälfte der Kalendermonate des Bemessungszeitraums ausschließlich, dh. nicht neben dem neuen Abzugsmerkmal, aufgetaucht ist.

Fundstelle(n):
CAAAG-89643

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