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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 20 AL 211/15

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Anrechnung von Nebeneinkommen nach § 141 SGB III aF. (= § 155 SGB III n.F.) ist, wenn das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit erzielt wird, pauschal auf das auf den jeweiligen Leistungsmonat zu einem Zwölftel umgelegte steuerliche Jahresergebnis abzustellen.

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 12 Nr. 32
KAAAG-89662

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