Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts - Verstoß gegen formelles Recht - fehlende Anhörung bei der Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Kausalitätsprüfung - Wiedereinsetzung in die Widerspruchsfrist
Leitsatz
Im Verfahren auf Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts verpflichtet nicht bereits eine fehlende Anhörung im Ausgangsverfahren zur Rücknahme eines Aufhebungs- und Erstattungsbescheids.