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BSG Urteil v. - B 11 AL 11/17 R

Gesetze: § 45 SGB 3 vom , § 296 Abs 1 S 1 SGB 3, § 297 Nr 1 Alt 3 SGB 3, § 141 BGB

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - Vergütungsanspruch eines privaten Arbeitsvermittlers -Vermittlungsvertrag - Schriftform - unwirksame Vereinbarung - schriftlicher Vermittlungsvertrag erst nach Abschluss des Arbeitsvertrages - keine Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts

Tatbestand

Die Klägerin, die eine gewerbliche Personalvermittlung betreibt, begehrt von der Beklagten die Zahlung einer Vergütung von 1000 Euro aus einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:030518UB11AL1117R0

Fundstelle(n):
AAAAG-89729

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