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BFH Beschluss v. - IV R 11/14

Gesetze: FGO § 120 Abs. 3; FGO § 124 Abs. 1;

Revisionsbegründung zu allen kumulativ entscheidungserheblichen Streitfragen erforderlich

Leitsatz

NV: Betrifft das Urteil des FG einen einheitlichen Streitgegenstand, bei dem über mehrere Rechtsfragen gestritten wird, die kumulativ im Sinne des Revisionsklägers beantwortet werden müssen, um seinem Klageantrag entsprechen zu können, bedarf die Begründung der Revision einer Darlegung der Gründe, weshalb alle Rechtsfragen im Sinne des Revisionsklägers beantwortet werden müssen. Das gilt auch dann, wenn das FG sein Urteil allein auf die Verneinung einer der Rechtsfragen gestützt hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:B.070618.IVR11.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 963 Nr. 9
OAAAG-89746

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