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Unterrichtung des BayLfSt über Verfahren vor dem Finanzgericht, Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof
Im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung durch die Finanzverwaltung ist es erforderlich, das BayLfSt sowie das Bayer. Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über Verfahren bei den Finanzgerichten, Revisions- und Beschwerdeverfahren beim BFH sowie Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof zu unterrichten.
1. Finanzgerichtsverfahren
1.1. Verfahren, auf Grund derer das FG das BVerfG oder den Europäischen Gerichtshof angerufen hat (Tz. 4)
Neben den Abdrucken von Vorgängen des Klageverfahrens (Einspruchsentscheidung, Klageschrift, Stellungnahme) ist auch ein Abdruck des Vorlagebeschlusses vorzulegen.
1.2. Urteile
1.2.1. Finanzgerichtsurteile sind vorzulegen, wenn
die Einspruchsentscheidung ganz oder teilweise aufgehoben oder einer Klage ohne Vorverfahren (z. B. Sprungklage) ganz oder teilweise stattgegeben worden ist. In der Berichtsvorlage ist ein kurzer Entscheidungsvorschlag zur Frage zu machen, ob das im Einzelfall zulässige Rechtsmittel (Nichtzulassungsbeschwerde, Revision – falls zugelassen) eingelegt werden soll oder ob Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt wird. Im Hinblick auf die für die Einlegung einer...