Zulässigkeit der Berufung: Anforderungen an die Berufungsbegründung; ausschließliche Wiederholung bereits in erster Instanz vorgetragener rechtlicher Argumente
Leitsatz
Das Festhalten an einer im Urteil erster Instanz zurückgewiesenen Rechtsansicht führt auch dann nicht zur Unzulässigkeit der Berufung, wenn in der Berufungsbegründung lediglich bereits in erster Instanz vorgetragene rechtliche Argumente wiederholt werden (Abgrenzung zu , NJW 1995, 1560 [juris Rn. 8] und Beschluss vom , XI ZB 25/11, NJW 2013, 174 Rn. 10).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:070618BIZB57.17.0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 2894 Nr. 39 NJW 2018 S. 9 Nr. 38 PAAAG-89870