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BVerwG Urteil v. - 2 C 36/17

Tatbestand

Der Kläger ist Feuerwehrbeamter im Dienste der beklagten Stadt. Er begehrt die Gewährung von Freizeitausgleich, hilfsweise eine Entschädigung in Geld, für in den Jahren 2010 bis 2013 über 48 Stunden wöchentlich hinaus geleisteten Dienst in einem Gesamtvolumen von rund 800 Stunden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2018:190418U2C36.17.0

Fundstelle(n):
EAAAG-89907

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