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BAG Urteil v. - 2 AZR 6/18

Gesetze: § 626 Abs 1 BGB, § 34 Abs 2 S 1 TV-L, § 21 TV-L, § 22 TV-L, § 3 Abs 1 EntgFG, § 3 AGG, § 7 AGG, Art 2 EGRL 78/2000, § 95 SGB 9, § 74 PersVG NW 1974

Außerordentliche Kündigung - Entgeltfortzahlungskosten - häufige Kurzerkrankungen - Referenzzeitraum für Gesundheitsprognose

Leitsatz

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung mit notwendiger Auslauffrist eines nach § 34 Abs. 2 Satz 1 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses kann - vorbehaltlich einer umfassenden Interessenabwägung im Einzelfall - vorliegen, wenn damit zu rechnen ist, der Arbeitgeber werde für mehr als ein Drittel der jährlichen Arbeitstage Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten müssen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:250418.U.2AZR6.18.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1843 Nr. 32
DB 2018 S. 7 Nr. 31
DStR 2018 S. 13 Nr. 36
PAAAG-89951

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