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BSG Urteil v. - B 10 EG 8/16 R

Gesetze: § 2c Abs 1 S 2 BEEG vom , § 2c Abs 3 S 1 BEEG, § 8 Abs 3 BEEG, § 38a Abs 1 S 3 EStG, § 39b EStG, § 40 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG, § 40a EStG, § 54 Abs 1 S 1 SGG

Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - pauschal versteuerte Einmalzahlungen - Weihnachtsgeld - Urlaubsgeld - Heiratsbeihilfe - laufender Arbeitslohn - sonstige Bezüge - lohnsteuerrechtliche Behandlung - Minijob - pauschale Versteuerung - sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - steuerrechtsakzessorische Prüfung durch die Elterngeldbehörden - sozialgerichtliches Verfahren - isolierte Anfechtung der endgültigen Elterngeldfestsetzung

Leitsatz

Auch pauschal versteuerte Einmalzahlungen werden bei der Elterngeldberechnung nicht als Einkommen berücksichtigt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:080318UB10EG816R0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 1136 Nr. 10
NJW 2018 S. 10 Nr. 46
KAAAG-90134

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