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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 SO 38/15

Die Beteiligten streiten um die Erstattung der Kosten, die für die Behandlung von K. (Betroffener) im September und Oktober 2011 und im März 2012 in Höhe von insgesamt 7.094,11 Euro entstanden sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAG-90181

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