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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 1 KR 86/16

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Gewährung eines dreifach elektrisch verstellbaren Betteinlegerahmens mit viergeteilter Liegefläche als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Anspruch.

Fundstelle(n):
YAAAG-90190

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