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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 6 AS 1411/17

Der Kläger begehrt im Berufungsverfahren noch die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) als Zuschuss statt als Darlehn für den Monat Juni 2016.

Fundstelle(n):
SAAAG-90192

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