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BAG Urteil v. - 10 AZR 34/17

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, § 3 Abs 1 TVG

Nachtarbeitszuschlag - Gleichheitssatz

Leitsatz

Eine tarifvertragliche Regelung, die für Nachtarbeit einen Zuschlag von 50 % zum Stundenlohn vorsieht, während Nachtarbeit im Schichtbetrieb lediglich mit einem Zuschlag von 15 % vergütet wird, stellt Nachtschichtarbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern, die außerhalb von Schichtsystemen Nachtarbeit leisten, gleichheitswidrig schlechter.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:210318.U.10AZR34.17.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1907 Nr. 33
BB 2018 S. 2362 Nr. 40
DB 2018 S. 6 Nr. 32
NJW 2018 S. 10 Nr. 34
JAAAG-90224

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