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BGH Urteil v. - XII ZR 108/17

Gesetze: § 242 BGB, § 426 Abs 1 BGB, § 748 BGB, § 755 BGB

Trennung der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft: Ausgleichsanspruch des das im hälftigen Miteigentum beider stehende Haus alleine weiternutzenden Partners

Leitsatz

Nutzt ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit Duldung des anderen das im hälftigen Miteigentum beider stehende Haus nach der Trennung weiterhin und trägt wie bisher die Lasten, ohne zu erkennen zu geben, einen hälftigen Ausgleich geltend machen zu wollen, und ohne dass der andere Partner ihm ein Nutzungsentgelt abverlangt, so ist sein Ausgleichsanspruch in Höhe des hälftigen Nutzungswerts des Anwesens beschränkt (Fortführung von Senatsurteil vom , XII ZR 212/90, FamRZ 1993, 676 und Senatsbeschluss vom , XII ZB 314/14, FamRZ 2015, 1272).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:110718UXIIZR108.17.0

Fundstelle(n):
DNotZ 2018 S. 841 Nr. 11
NJW-RR 2018 S. 1217 Nr. 20
HAAAG-90229

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