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BFH Urteil v. - XI R 13/16

Gesetze: FGO § 11 Abs. 3 Satz 1; UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2;

Divergenzanfrage bei nicht feststehendem Sachverhalt

Leitsatz

NV: Eine Divergenzanfrage an einen anderen Senat kommt nicht in Betracht, wenn der entscheidungserhebliche Sachverhalt nicht feststeht und deshalb nicht beurteilt werden kann, ob eine mögliche Abweichung entscheidungserheblich ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.070318.XIR13.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 952 Nr. 9
DStR 2018 S. 1711 Nr. 32
DStRE 2018 S. 1082 Nr. 17
YAAAG-90271

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