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BSG Urteil v. - B 14 AS 22/17 R

Gesetze: § 22 Abs 3 Halbs 1 SGB 2 vom

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenrückzahlung - Übernahme nur angemessener Heizkosten im Abrechnungszeitraum - Ansparung eines Teils der Heizkostenvorauszahlung aus der Regelleistung - Minderung der Leistungen für Unterkunft und Heizung

Tatbestand

Im Streit ist die teilweise Aufhebung des der Klägerin bewilligten Alg II für Mai 2012 wegen der im April 2012 erfolgten Rückzahlung von Vorauszahlungen an den Gasversorger.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2018:140618UB14AS2217R0

Fundstelle(n):
FAAAG-90529

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