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BVerwG Urteil v. - 9 C 2/17

Gesetze: Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 163 Abs 1 AO, § 222 AO, § 227 AO, § 234 Abs 2 AO, § 238 Abs 1 AO, § 2 KAG HE 2013, § 4 Abs 1 KAG HE 2013, § 11 KAG HE 2013

Für Um- und Ausbau öffentlicher Straßen erhobene Beiträge; Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

Für den Um- und Ausbau öffentlicher Straßen dürfen Beiträge von den Grundstückseigentümern erhoben werden, denen die Inanspruchnahme der Straße Vorteile bietet. Unter Berücksichtigung möglicher Billigkeitsmaßnahmen im Einzelfall hängt die Verfassungsmäßigkeit solcher Beiträge nicht davon ab, dass der Gesetzgeber eine generelle Obergrenze der Beitragshöhe festgelegt hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2018:210618U9C2.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2018 S. 1135 Nr. 10
HFR 2019 S. 54 Nr. 1
NJW 2018 S. 10 Nr. 34
OAAAG-90539

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