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EuGH Urteil v. - C-480/16

Besteuerung von Dividenden, die an gebietsfremde OGAW ausgeschüttet werden - Kapitalverkehrsfreiheit

Leitsatz

Art. 63 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der in den Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, wonach die von einer in diesem Mitgliedstaat ansässigen Gesellschaft an einen gebietsfremden Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) ausgeschütteten Dividenden dem Quellensteuerabzug unterliegen, während die an einen in diesem Mitgliedstaat ansässigen OGAW ausgeschütteten Dividenden davon befreit sind, sofern dieser Organismus eine Mindestausschüttung an seine Anteilsinhaber vornimmt oder technisch eine Mindestausschüttung ausweist und eine Steuer auf diese tatsächliche oder fiktive Mindestausschüttung zulasten seiner Anteilsinhaber einbehält.

ECLI Nummer:
ECLI:EU:C:2018:480

Fundstelle(n):
IAAAG-90716

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