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LSG Bayern Beschluss v. - L 11 AS 645/18 B PKH

Leitsatz

Leitsatz:

Der Vermerk des Sachbearbeiters/der Sachbearbeiterin stellt keinen Vermerk über die Aufgabe zur Post dar. Die Überprüfung eines Änderungsbescheides ist im Rahmen des SGB II ggfs. nicht lediglich auf den geänderten Sachverhalt zu beschränken, der Bescheid ist vielmehr vollständig zu überprüfen.

Fundstelle(n):
DAAAG-90722

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