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BMF - IV C 2 - S 2730/15/10001 BStBl 2018 I S. 982

Verlängerung der Billigkeitsmaßnahmen bei vorübergehenden Unterbringungsmaßnahmen

Bezug:

Das (BStBl 2014 I S. 1613) gewährt für die Veranlagungszeiträume 2014 bis 2018 Billigkeitsmaßnahmen bei bestimmten vorüber-gehenden Unterbringungsmaßnahmen.

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird diese zeitliche Befristung bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2021 verlängert.

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