Gewinn aus der Veräußerung von Aktien - persönliche Zurechnung
Leitsatz
NV: Verschenkt der Aktionär an seine minderjährigen Kinder jeweils fünf Aktien und veräußern diese jeweils zwei Aktien an einen dritten Erwerber, genügt ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Schenkung und Veräußerung allein nicht, um von einer steuerlich unbeachtlichen Zwischenschaltung der Kinder (Gestaltungsmissbrauch) auszugehen, wenn nicht festgestellt ist, dass der Verkauf der Aktien vor der Schenkung bereits verhandelt und beschlossen war.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2018:U.170418.IXR19.17.0
Fundstelle(n): AG 2018 S. 901 Nr. 23 BFH/NV 2018 S. 1081 Nr. 10 ErbBstg 2018 S. 261 Nr. 11 GStB 2018 S. 356 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 36/2018 S. 2598 StuB-Bilanzreport Nr. 18/2018 S. 679 KAAAG-90831