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BFH Beschluss v. - III B 63/03

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3, 6, §§ 70, 128, 129; ZPO § 321a

Erneute Entsch. über einen Antrag auf AdV trotz Unanfechtbarkeit der ablehnenden Entsch.; keine Beschwerde gegen einen die AdV ablehnenden Beschluss des FG ohne Zulassung; ao. Beschwerde nicht mehr statthaft

Fundstelle(n):
BFH/NV 2003 S. 1211
BFH/NV 2003 S. 1211 Nr. 9
PAAAA-70288

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