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BAG Urteil v. - 5 AZR 25/17

Gesetze: § 24 Abs 2 MiLoG, Art 3 Abs 1 GG, § 6 Abs 5 ArbZG

Mindestlohn - Zeitungszusteller - Nachtarbeitszuschlag

Leitsatz

1. Die Übergangsregelung des § 24 Abs. 2 MiLoG, die für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller unter den dort genannten Voraussetzungen bis zum einen abgesenkten Mindestlohn vorgesehen hat, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

2. Erfolgt die Zeitungszustellung dauerhaft in Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, haben Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % des ihnen je Arbeitsstunde zustehenden Mindestlohns, sofern nicht eine höhere Vergütung vereinbart ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2018:250418.U.5AZR25.17.0

Fundstelle(n):
BB 2018 S. 1075 Nr. 19
BB 2018 S. 1971 Nr. 34
BB 2019 S. 1147 Nr. 20
DStR 2018 S. 10 Nr. 18
NJW 2018 S. 10 Nr. 36
NJW 2018 S. 2745 Nr. 37
StuB-Bilanzreport Nr. 11/2018 S. 416
ZIP 2018 S. 2039 Nr. 42
BAAAG-91294

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