Vollstreckung aus einem Zug-um-Zug-Titel: Materielle Beweiskraft eines auf die Feststellungsklage des Gläubigers ergangenen Feststellungsurteils über die Befriedigung des Schuldners hinsichtlich der vom Gläubiger Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung
Leitsatz
Hat der Gläubiger, der aus einem Zug-um-Zug-Titel vollstrecken will, im Hinblick auf §§ 765, 756 ZPO eine Feststellungsklage erhoben mit dem Ziel, festzustellen, dass der Schuldner hinsichtlich der vom Gläubiger Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung befriedigt ist, hängt die materielle Beweiskraft eines daraufhin ergangenen Feststellungsurteils von seiner Rechtskraft ab.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2018:040718BVIIZB4.17.0
Fundstelle(n): NJW 2018 S. 3029 Nr. 41 WM 2018 S. 1558 Nr. 33 UAAAG-91308